Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen
Im Folgenden haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit Soldatenversicherungen zusammengestellt. Dies soll natürlich nicht das persönliche Gespräch ersetzen, sondern soll Ihnen unterstützend einen ersten Leitfaden geben.
Soldaten und Soldatinnen, die aktiv bei der Bundeswehr in Dienst sind, haben eine Unentgeltliche Truppenärztliche (und truppenzahnärztliche) Versorgung. Der allgemeine Sprachgebrauch verwendet aber üblicherweise den Begriff freie Heilfürsorge.
Die freie Heilfürsorge bietet einen direkten Anspruch auf medizinische Sach- und Behandlungsleistungen, wobei Dienstherren in der Regel 100 % der Kosten übernehmen. Der Anspruch auf Heilfürsorge verpflichtet gleichzeitig dazu, eine Pflegeversicherung abzuschließen.
Die Anwartschaftsversicherung gliedert sich in zwei Bereiche: kleine und große Anwartschaft.
Die kleine Anwartschaft schreibt den Gesundheitszustand bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung fest, sodass bei Aktivierung der Anwartschaft keine gesonderte Gesundheitsprüfung mehr durchgeführt wird und sich die Verschlechterung eines Gesundheitszustandes nicht mehr auf die Tarifierung auswirken kann.
Die große Anwartschaft sichert in Ergänzung zur kleinen Anwartschaft zusätzlich das Eintrittsalter ab. Hier wird hinsichtlich des Eintrittsalters als Beginn der aktiven Tarife der Beginn der großen Anwartschaft gewählt. Hierdurch sind erhebliche Beitragsvorteile zu erzielen.
Beide Anwartschaften bedeuten für die Versicherten: keine neue Gesundheitsprüfung, keine neuen Wartezeiten (leistungsfreie, jedoch beitragspflichtige Zeiträume), Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse für bestimmte Krankheiten.
Zugang zu einer kostengünstigen Pflegepflichtversicherung
Zugang zu einer privaten Qualitäts-Krankenversicherung (Restkosten- oder Vollversicherung)
z.B. weil der Verdienst nach DZE über Versicherungspflichtgrenze liegt oder man sich nach DZE ggf. selbständig macht.
Langdienende SaZ haben Anspruch auf Eingliederungs- oder Zulassungsscheine für die Beamtenlaufbahn nach DZE.
Absicherung für SaZ, die- BS werden wollen
- einen Rechtsanspruch auf BS haben aufgrund des Einsatzweiterverwendungsgesetzes
Die Pflegepflichtversicherung ist eine gesetzliche Verpflichtung!
Sparen Sie mit einer privaten Pflegepflichtversicherung bares Geld!
Soldaten auf Zeit. Personen, die versichert sind oder als Versicherte in Betracht kommen, haben der Pflegekasse, soweit sie nicht nach § 28o des Vierten Buches auskunftspflichtig sind,
Auf Verlangen über alle für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht und für die Durchführung der der Pflegekasse übertragenen Aufgaben erforderlichen Tatsachen unverzüglich Auskunft zu erteilen, Änderungen in den Verhältnissen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht erheblich sind und nicht durch Dritte gemeldet werden, unverzüglich mitzuteilen. Sie haben auf Verlangen die Unterlagen, aus denen die Tatsachen oder die Änderung der Verhältnisse hervorgehen, der Pflegekasse in deren Geschäftsräumen unverzüglich vorzulegen.
Entstehen der Pflegekasse durch eine Verletzung der Pflichten zusätzliche Aufwendungen, kann sie von dem Verpflichteten die Erstattung verlangen.
Die Krankenkassen übermitteln den Pflegekassen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten. Für die Meldungen der Pflegekassen an die Rentenversicherungsträger gilt § 201 des Fünften Buches entsprechend.
Das Weiterverwendungsgesetz garantiert dem beim Auslandseinsatz oder einsatzgleichen Verpflichtung verwundeten Soldaten eine Weiterwendung als Berufssoldat, wenn der Beschädigungsgrad mindestens 30 % beträgt. Der Status Berufssoldat wird für den Soldaten einen unbefristeten Beihilfeanspruch nach Dienstzeitende nach sich ziehen, was wiederum die Notwendigkeit einer Anwartschaft für die Absicherung von Restkostentarifen nach sich zieht.
Da BS keinen Zugang zur GKV erhalten, wird aufgrund der erhöhten Risikosituation - aller Voraussicht nach - nur eine Restkostenversicherung im Basistarif möglich sein.
Entgehen Sie einer späteren Gesundheitsprüfung und deren Folgen mit einer Anwartschaftsversicherung.
Arzneimittel (Zuzahlungen) 10 % des Abgabepreises pro Arznei- und Verbandmittel, mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR– gilt nicht bei zuzahlungsfreien Arzneimitteln
Hilfsmittel (Zuzahlungen) 10 % der Kosten pro Hilfsmittel, mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR
Heilmittel (Zuzahlungen) 10 % der Kosten je Einzelleistung sowie 10 EUR je Verordnung
Sehhilfen Kein Zuschuss für Brillengestelle, -gläser und Kontaktlinsen (Ausnahme: Gläser für Kinder unter 18 Jahre und Patienten mit schwerer Sehbeeinträchtigung)
Naturheilverfahren Ausschließlich Erstattung für klassische Homöopathie durchgeführt von Ärzten mit entsprechender Zusatzqualifikation
Krankentransporte (Zuzahlungen) 10 % der Kosten pro Fahrt, mindesten 5 EUR, höchstens 10 EUR
Reha-Maßnahmen (Zuzahlungen) 10 EUR pro Tag
Auslandsreisen Eingeschränkter Versicherungsschutz bei einem Auslandsaufenthalt und kein Anspruch auf Rücktransport
Freie Krankenhauswahl Einweisung in das nächstgelegene, geeignete Krankenhaus, keine freie Krankenhauswahl
Stationäre Zuzahlungen Für die ersten 28 Tage einer stationären Behandlung 10 EUR pro Tag und pro Kalenderjahr (maximal 280 EUR); für stationäre Fahrtkosten fallen 10 % der Kosten/Fahrt (maximal 10 EUR) an
Stationäre Behandlung Behandlung durch den Stationsarzt, keine freie Arztwahl
Stationäre Unterbringung Anspruch auf eine Unterbringung in einem Mehr-Bett-Zimmer
Zahnersatz Bei notwendigem Zahnersatz Zuschuss von 60 % der Kosten einer einfachen Regelversorgung (bei 5-jähriger Vorsorge 70 %, bei 10-jähriger Vorsorge 75 %)
Kieferorthopädie Bei ausgeprägten Zahn- und Kieferfehlstellungen kieferorthopädische Standardbehandlung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Zahnprophylaxe Keine Kostenerstattung für eine professionelle Zahnreinigung
Fissurenversiegelung Keine Kostenerstattung für eine Fissurenversiegelung (bei Kindern nur für hintere Backenzähne, aber nicht für Milchzähne)
Zahnbehandlung In der Regel keine Kostenerstattung für einige wichtige Zahnbehandlungen wie z. B. dentin-adhäsive Füllungen sowie Wurzelkanal- und Paradontosebehandlungen
Krankentagegeld Ob, wie viel und wie lange ein Krankengeld gezahlt wird, hängt u. a. vom Tätigkeitsstatus (Arbeitnehmer, Selbstständiger etc.) und der Mitgliedschaft ab
Finanzierung Pflegekosten Feste monatliche Leistungen je nach Pflegegrad und Pflegeart (z. B. Sachleistung) - unabhängig davon, dass die tatsächlichen Kosten in der Regel deutlich höher sind .
Sprechen Sie uns gerne an. Wir bieten Ihrer Familie eine umfangreiche Auswahl an Ergänzungen zur gesetzlichen Krankenversicherungen. Außerdem bieten wir für Ihre Familie eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Continentale Betriebskrankenkasse mit vielen Vorteilen an.
| Zeitsoldaten | Anspruchsdauer |
|---|---|
| SaZ 04 < 05 | 12 Monate |
| SaZ 05 < 06 | 18 Monate |
| SaZ 06 < 07 | 24 Monate |
| SaZ 07 < 08 | 30 Monate |
| SaZ 08 < 09 | 36 Monate |
| SaZ 09 < 10 | 42 Monate |
| SaZ 10 < 11 | 48 Monate |
| SaZ 11 < 12 | 54 Monate |
| SaZ 12 und > ohne Studium | 60 Monate |
| SaZ 12 und > mit Studium | 24 Monate |
Regelung für Soldaten, die ab dem 26.07.2012 in die Bundeswehr eingetreten sind:
Höhe der Übergangsgebührnisse: 75 % der letzten Bezüge des aktiven Soldaten
zusätzlich möglich:
Bildungszuschuss in Höhe von 25% während der Dauer einer geförderten Vollzeit-Bildungsmaßnahme (max. 100% der letzten Dienstbezüge)
Die Berufsunfähigkeits-Vorsorge Continentale PremiumBU mit Dienstunfähigkeits-Paket schützt Sie erstklassig vor Einkommenseinbußen - auch bei Dienstunfähigkeit (DU). Diese kann durch eine körperliche oder seelische Krankheit oder einen Unfall hervorgerufen werden. Dann ist eine weitere Ausübung Ihres Dienstes nicht mehr möglich. Die Berufsunfähigkeit schützt Sie auch nach Ihrer Dienstzeit als SAZ und kann mit vereinfachten Gesundheitsfragen individuell mit der Laufzeit und Rentenhöhe an Ihren Zivilberuf angepasst werden.
Ausfallbürgschaft des Bundes Versicherungen leisten nicht bei Unfällen in Zusammenhang mit Kriegseinsätzen (Kriegsklausel). Aber nur, wenn Sie als Soldat über eine private Unfallversicherung verfügen, zahlt der Bund in diesen Fällen ersatzweise einen angemessenen Schadensersatz (Ausfallbürgschaft des Bundes nach § 63 b Soldatenversorgungsgesetz). Wichtiger Hinweis: Den finanziellen Ausgleich nimmt der Bund nur dann vor, wenn Sie selbst der Versicherungsnehmer–also nicht bloß mitversicherte Person– der Unfallversicherung sind.
Viele Unfallversicherungen leisten bei einem schweren Unfall einen einmaligen Betrag.
Die Folgen von Einschränkungen durch einen Unfall sind oft dauerhaft. Bereits ab einer Invalidität von 35% zahlt die Continentale Ihnen eine lebenslange Rente. Auf Wunsch auch mit einer langfristigen Rentensteigerung im Leistungsfall.
Sie waren bisher als Schüler oder Student bei Ihren Eltern mitversichert? Als SAZ gelten Sie als Berufstätig und benötigen damit Ihren eigenen Schutz. Die Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jeden, denn: Wer anderen versehentlich einen Schaden zufügt, muss dafür zahlen. Das kann im Einzelfall existenzbedrohend sein.
Ihr Dienstherr kann Sie bei grober Fahrlässigkeit bis zu 6 Monatsgehälter in Regress nehmen. Z.B. wenn Sie fahrlässig mit einem Dienstfahrzeug einen Unfall verursacht haben. Verlorene Ausrüstungsgegenstände müssen Sie bezahlen. Davor schützt Sie die Diensthaftpflichtversicherung.
Als Mitglied im Deutschen Bundeswehrverband ist die Diensthaftpflichtversicherung in der Mitgliedschaft eingeschlossen, nicht jedoch die private Haftpflichtversicherung.
Ob als Auto-, Motorrad- oder Fahrradfahrer, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß: Im und rund um den Straßenverkehr brauchen Sie einen verlässlichen Rechtsbeistand. Mit ConJure, dem Verkehrs-Rechtsschutz der Continentale, können Sie für Ihr Recht eintreten und sich das auch leisten.
Ihre Top Leistungen:
Schutz als Fahrer, Eigentümer, Halter, Käufer, Leasingnehmer oder Mieter eines Kraftfahrzeugs sowie als Fahrgast, Radfahrer oder Fußgänger • Finanzielle Absicherung für Anwalts- und Gerichtsgebühren • Übernahme von Sachverständigenkosten sowie Zeugenauslagen • Weltweiter Versicherungsschutz • Soforthilfe durch Rechtsberatung per Telefon oder online • Konfliktlösung durch Mediation für außergerichtliche Streitschlichtung • Anwaltsempfehlung eines Spezialisten aus dem Netzwerk APRAXA eG • Kostenloser Zugang zu Musterformularen.
Als Mitglied im Deutschen Bundeswehrverband sind dienstrechtliche Streitigkeiten übrigens bereits mit der Mitgliedschaft abgesichert.
Sie möchten sich nach DZE zunächst orientieren und erhalten Übergangsgebührnisse? Sie werden Beamter, Selbständiger, Student, Auszubildender oder Angestellter?
Wir können beides – „privat und gesetzlich“.
Jeder Weg hat seine individuellen Anforderungen und Lösungen.
Lassen Sie sich persönlich beraten. Wir sind gerne für Sie da.
Das Bundeswehrkonzept der Continentale hat auch daran gedacht.
Mit unserer Anwartschaft „YK“ können Sie auch nach Dienstzeitende innerhalb von 24 Monaten nach DZE in eine Krankheitskostenversicherung ohne Gesundheitsfragen wechseln.
Diese Frage kann man sicher individuell beantworten und hängt auch von den Vermögensverhältnissen ab.
Grundsätzlich ist die Pflegepflichtversicherung budgetiert und ist nie als Vollversicherung angelegt worden. Dies bedeutet, dass im Leistungsfall immer erhebliche Kosten von Ihnen selbst getragen werden müssen. Hier können Sie wirkungsvoll im gewünschten Umfang vorsorgen. Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Hier hat der Gesetzgeber 2020 eine Entlastung der Angehörigen beschlossen.
Neu ab 1. Januar 2020
Nach dem Ende November vom Bundesrat verabschiedeten Angehörigen-Entlastungsgesetz muss ein Kind eines Pflegebedürftigen nun erst, wenn es über 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen hat, für die Pflege des unterhaltsberechtigten Elternteils mit aufkommen. Es gilt ab dann für alle bestehenden und künftigen Pflegefälle. Eine Rückerstattung aufgrund der neuen Regelung für Unterhaltszahlungen, die vor 2020 geleistet wurden, gibt es daher nicht. Die genannte Einkommensgrenze gilt übrigens nicht für den Ehepartner des Pflegebedürftigen, ebenso nicht für den Ehepartner des unterhaltspflichtigen Kindes. Da jedoch der Nachkomme nur für die Pflegekosten mit aufkommen muss, wenn er über der Einkommensgrenze liegt, wird auch nur dann unter bestimmten Umständen das Einkommen des Schwiegerkindes teilweise zur Unterhaltsberechnung mit herangezogen.
Bei Sozialhilfe
Schon seit Längerem gilt übrigens die genannte Einkommensgrenze für erwachsene Kinder, deren Eltern eine Sozialhilfe in Form einer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten. Auch in diesem Fall kann das Sozialamt einen Teil des an den bedürftigen Elternteil gezahlten Sozialhilfebetrags vom unterhaltspflichtigen Kind nur verlangen, wenn dessen Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt.
Auch für Sie als FWDler bieten wir Ihnen als Mitglied im deutschen Bundeswehrverband eine Anwartschaft auf eine private Krankenversicherung oder Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung an.
Dies ist besonders zu empfehlen, wenn Sie evtl. planen, sich als SAZ weiter zu verpflichten, da Sie dann ohne Gesundheitsfragen in eine Anwartschaftsversicherung für SAZ kommen.
Auch wenn der Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist kann dennoch ein Anspruch auf Beihilfe entstehen. Dies ist der Fall, wenn das Einkommen des Ehepartners im Vor-Vor-Kalenderjahr des Beihilfeantrages nicht mehr als 20.000 Euro betragen hat. Einkommen gem. § 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes.
Sie können dann z.B. bei Zahnersatzkosten einen Antrag auf Beihilfe bei der Beihilfestelle einreichen.
Eine Zusatzversicherung z.B. für eine Zusatzabsicherung als Privatpatient im Krankenhaus mit freier Arztwahl (einschließlich Chefarzt) wird dann nur noch auf Basis von 30% benötigt (für Kinder zu 20%), da die Beihilfe für das Zwei-Bett-Zimmer mit Chefarzt Behandlung 70% leistet. Bei Kindern beträgt der Beihilfeanspruch Bund 80%. Lassen Sie sich gerne von uns zu Absicherungsmöglichkeiten beraten.